Durch die Begültigung wird das jeweilige Geld also zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel und muss von der Bevölkerung zwangsweise anerkannt werden. Allerdings war die Begütligung auch bereits damit getan, dass das geldzeichen zu einem akzeptierten (nicht gesetzlichen) Zahlungsmittel wurde.
Sichtbar gemacht wurde die Begütligung bei münzen durch die Prägung und bei Banknoten durch einen entsprechenden Aufdruck auf dem Papiergeld.