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Beitragsbemessungsgrenze
 
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt den monatlichen Einkommenshöchstbetrag pro Person an, von dem Beiträge in die gesetzlichen Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) berechnet werden.
Gleichgestellt sind dabei die Grenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Bezugsgrößen 2009 betragen für die erste Gruppe 4.550 € (Ost) monatlich und für die zweite 3.675,00 € monatlich.

Arbeitnehmer sind derzeit bis zu einem Einkommen von 4.050,00 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze) monatlich dazu verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Verdient man mehr als diesen Betrag, dann kann man frei wählen, ob man sich lieber privat versichert oder weiterhin im gesetzlichen System bleibt. Für Beamte und Selbständige gilt diese Versicherungspflichtgrenze allerdings nicht, denn hier ist eine private Krankenversicherung jederzeit möglich.

Für gesunde Gutverdiener kann sich, abgesehen von den meist besseren Versicherungsleistungen, der Wechsel in eine private Krankenversicherung aus Beitragsgründen auf jeden Fall lohnen. Dabei zu beachten ist allerdings: Wer privat versichert ist, bezahlt seine Beiträge abhängig vom Gesundheitszustand und Alter.
 
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Stichworte:
Beitragsbemessungsgrenze, Krankenversicherung
 
 
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