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Beleihungswertermittlungs- Verordnung (BelWertV)
 
Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstellt und trat am 01. August 2006 in Kraft.
Der Grund für das Erarbeiten und Inkrafttreten der Verordnung war, dass seit dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) alle Kreditinstitute, die die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllen, Pfandbriefe ausgeben können.

Der Grundgedanke für die Schaffung einer solchen Verordnung war die Forderung der BaFin für eine Bemessung des Risikos einer Immobiliensicherheit mit dem Ziel, einen möglichst langfristig und nachhaltig sicheren Wert statt eines exakten Stichtagwertes zu
ermitteln.

Die BelWertV besteht aus 4 Teilen

1 = Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze,
2 = Gutachten und Gutachter,
3 = Wertermittlungsverfahren und
4 = Schlussvorschriften

und wird durch 4 Anlagen ergänzt.

Grundsätzliches Ziel der Verordnung ist, das Risiko einer Immobiliensicherheit bei der Vergabe von Krediten möglichst genau für die Dauer des Darlehens einschätzen zu können und dieses auch bei dem Kreditzins entsprechend zu berücksichtigen.

Die BelWertV vereint alle bisherigen Praxen in einer Rechtsordnung und schafft somit eine bessere Transparenz für die Finanzwirtschaft. Dadurch können die Beleihungswertmethoden effektiv erweitert werden.
 
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Stichworte:
Beleihungswertermittlungsverordnung, BelWertV, Verordnung, Beleihungswert, BaFin
 
 
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