Die EZB muss vor jedem Hauptrefinanzierungsgeschäft angeben, wie hoch sie den Liquiditätsbedarf einschätzt. Dies verwirklicht sie zweimal vor jedem Geschäft in Form der Benchmark-Zuteilung. Die erste Schätzung erfolgt am Ankündigungstag des Hauptrefinanzierungsgeschäftes (in der Regel ein Montag). Am darauf folgenden Zuteilungstag (in der Regel ein Dienstag) wird die zweite Schätzung verkündet.
Grundsätzlich ist die Benchmark-Zuteilung also eine
Schätzungsgröße der EZB. Sie gibt an, welche Liquiditätsmenge die Banken für eine reibungslose Erfüllung ihres Mindestreservesolls benötigen und somit am Geldmarkt ausgeglichene Bedingungen zu schaffen.
Desweiteren gilt die Kennziffer auch als
Orientierungsgröße für die Kreditinstitute bezüglich ihrer Gebote beim Hauptrefinanzierungsgeschäft der EZB. Dadurch soll eventuellen Über- oder Unterbietungen entgegengewirkt werden.