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| Bergungsgeld |
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Unter einem Bergungsgeld, auch Bergelohn oder oder Bergungslohn genannt, versteht man die Vergütung an einen Hilfe Leistenden im Falle einer Seenot.
Mit diesem Entgelt sollten die Aufwendungen des Unterstützenden abgegolten werden. Er bekam eine Vergütung vor allem dafür, gestrandete Waren einzusammeln.
Heutzutage ist das Bergungsgeld sogar in einigen Ländern gesetzlich geregelt und festgelegt.
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Stichworte:
Bergungsgeld, Bergungslohn, Bergelohn, Seenot |
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