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Berichtigungsaktien
 
Berichtigungsaktien werden im Zuge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (auch: nominelle Kapitalerhöhung) als „neue“ Aktien an die bisherigen Aktionäre ausgegeben. Dabei werden offene Kapital- und Gewinnrücklagen in Grundkapital umgewandelt.
Weitere Synonyme für diese Aktien sind:
- Zusatzaktien
- Aufstockungsaktien
- Gratisaktien (irreführend)

Beim Bezug dieser Aktien bleibt das bisherige Vermögen des Aktionärs unverändert. Es wird lediglich im Verhältnis zum bisherigen Grundkapital bezogen auf das jetzt vorherrschende Volumen auf die Gesamtanzahl der Aktien (alte und neue Aktien) aufgeteilt. Der Aktionär muss also Nichts für die Berichtigungsaktien bezahlen (gelten als voll eingezahlt). Die Anzahl der nun in seinem Besitz befindlichen Aktien ist aber gestiegen.

Dadurch sinkt folglich auch der Preis der alten Aktien. Dieser Kursrückgang wird seitens der Gesellschaft üblicherweise damit begründet, dass die Anteile dadurch viel besser handelbar sind.

Nur, wenn ein Aktionär die Inanspruchnahme der Berichtigungsaktien ausschlägt und seine Teilrechte nicht geltend macht, verringert sich auch sein Vermögen auf Grund des Kursrückganges der alten Aktien.

Bei der ausgebenden Gesellschaft selbst ändert sich an der Summe des Eigenkapitals Nichts. Es wird schlicht innerhalb der Eigenkapitalpositionen „offene Rücklagen“ und „Grundkapital“ umgeschichtet (Passivtausch). Die erste Position verliert dabei an Volumen und die zweite steigt an. Es kommt also zu keinerlei externen Geldzufluss, wodurch das Vermögen des Unternehmens unverändert bleibt.
 
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Stichworte:
Berichtigungsaktien, Berichtigungsaktie, Gratisaktie, Zusatzaktie, Aktien, Kapitalerhöhung gegen Gesellschaftsmittel, Umschichtung
 
 
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