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Besoldungszuschuss
 
Der Besoldungszuschuss war vor allem zu Kriegszeiten sehr geläufig, ist aber auch heute noch gesetzlich geregelt und findet daher noch immer Anwendung.
Grundsätzlich galt er in der Zeit des Ersten Weltkrieges als eine Zahlung vom Zentralstaat an die Gliedstaaten und schließlich an die Gemeinden, um eine komplette Entlohnung der öffentlich Bediensteten in den Gemeinden zu gewährleisten. Eingeführt wurde der Besoldungszuschuss erstmals im Jahre 1918, wurde aber im Zuge der Neuregelungen des Finanzausgleichs im Jahre 1924 wieder abgeschafft.

Heute findet man eine solche Zuwendung in der 2. Besoldungs-Übergangverordnung (BesÜV) verankert. Hier heiß es:

"Beamte, Richter und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung nach § 2 können mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde und des für das Besoldungsrecht zuständigen Ministeriums einen ruhegehaltfähigen Zuschuß bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Bezügen nach § 2 und den bei gleichem Amt für das bisherige Bundesgebiet geltenden Dienstbezügen erhalten, wenn sie aufgrund der im bisherigen Bundesgebiet oder im Ausland erworbenen Befähigungsvoraussetzungen ernannt werden und für die Gewinnung ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht."
 
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Stichworte:
Besoldungszuschuss, Zuwendung, Besoldung, Sold
 
 
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