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Beteiligung, qualifizierte
 
Die qualifizierte Beteiligung ist im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt und demzufolge mit Anteilen bzw. Beteiligungen von Personen oder Unternehmen an anderen Unternehmen in Verbindung zu bringen.
Laut den gesetzliche Bestimmung liegt eine qualifizierte Beteiligung dann vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen mindestens 10 % des Kapitals oder Stimmrechte

- unmittelbar an einem anderen Unternehmen oder
- mittelbar an mehreren Tochtergesellschaften oder
- an einem gleichartigen Verhältnis

besitzt bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung des anderen Unternehmens ausüben kann. Für die Berechnung der Anteile wird das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dessen Regelungen herangezogen.
 
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Stichworte:
qualifizierte Beteiligung, Anteile, Stimmrechte, KWG
 
 
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