Die rechtliche Grundlage bildet sowohl das
Handelsgesetzbuch (HGB) als auch das
Kreditwesengesetz (KWG).
Nach dem KWG werden als Bilanzaktiva die folgenden Werte ausgewiesen:
1. Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
3. im Einzug befindliche Werte, für die entsprechende Zahlungen bereits bevorschusst wurden
4. Forderungen an
Kreditinstitute und Kunden (einschließlich der Warenforderungen von Kreditinstituten mit Warengeschäft)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
6.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
7. Beteiligungen
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
9. Gegenstände, über die als Leasinggeber Leasingverträge abgeschlossen worden sind, unabhängig von ihrem Bilanzausweis
10. sonstige Vermögensgegenstände, sofern sie einem Adressenausfallrisiko unterliegen
Unterteilt wird die Bilanzaktiva in
- Anlagevermögen
-> Gegenstände, die für den dauerhaften Geschäftsbetrieb bestimmt sind wie Geschäftsausstattung ...
- Umlaufvermögen
-> die Mittel zur kurzfristigen Verwendung wie Bargeld, kurzfristige Finanzanlagen oder Rohstoffe
- Rechnungsabgrenzungsposten.
-> können z.B. im Voraus bezahlte Mieten sein