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Börsenaufsicht
 
Die Börsenaufsicht hat das Ziel, alle Anleger, die keinen direkten Zugang zur Wertpapierbörse haben, zu schützen. Bestehend aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Börsenaufsichtsbehörden der Bundesländer und den Handelsüberwachungsstellen (HÜSt) der jeweiligen Wertpapierbörsen sind die Zuständigkeiten innerhalb der Börsenaufsicht genau geregelt.
Generell wird der Aufgabenbereich der Börsenaufsicht in die Rechts- und Marktaufsicht untergliedert.

Rechtsaufsicht:
Hier werden alle Börsen und börsenähnlichen Systeme ständig überwacht. Sie erteilt die Genehmigung zur Errichtung einer Börse, zur Börsenordnung, Gebührenordnung und zum Erwerb einer bedeutenden Beteiligung am Träger einer Börse.

Marktaufsicht:
Sie kontrolliert und beaufsichtigt die Preisfeststellungen und Börsengeschäftsabwicklungen.

Innerhalb dieser Sektionen ist die BaFin darauf gerichtet, keine Beschränkung der Durchführung des Wertpapierhandels oder der Wertpapierdienstleistungen zuzulassen.

Die Börsenaufsichtsbehörden der Bundesländer sollen an den ihrer Aufsicht unterliegenden Börsen Insidergeschäfte und Kurs- und Marktpreismanipulationen verhindern.

Die unmittelbare Marktaufischt ist den Handelsüberwachungsstellen zugeordnet. Sie nehmen all ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr.

Falls es die Situation erfordert, kann die Börsenaufsicht geeignete Mittel gegen Börse und Handelsteilnehmer treffen, um vorliegende Verstöße zu beseitigen. Jedoch darf die Börsenaufsicht nicht direkt in den Ablauf an der Börse eingreifen.
 
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