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Börseneinführung
 
Unter einer Börseneinführung versteht man die erstmalige Notierung von Wertpapieren an einer Börse. Dafür hat der Emittent ein Börseneinführungsprospekt zu veröffentlichen, in dem der Einführungszeitpunkt, die Anzahl der Papiere etc. bekannt gegeben werden.
Um eine Börseneinführung statt finden zu lassen, ist allerdings ein Zulassung zu einem regulierten Markt nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nötig.
 
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Stichworte:
Börseneinführung, Notierung
 
 
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