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Börsenmitglieder
 
Als Börsenmitglieder bzw. Börsenteilnehmer bezeichnet man die Händler an einer Börse, die sich früher in 3 Gruppen aufteilen liesen: Amtlicher Börsenmakler (Börsenhändler), Freimakler, sonstige Börsenteilnehmer.
Heutzutage unterscheidet man nur noch die Börsenhändler und die Skontroführer. Die erste Gruppe ist dabei für den Handel von Wertpapieren zuständig und die zweite Gruppe für die Preisstellung, wobei Skontroführer ebenfalls mit Wertpapieren handeln und auch auf eigene Rechnung wirken dürfen.
 
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Stichworte:
Börsenmitglieder, Börsenteilnehmer
 
 
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