Unterscheiden kann man dabei zwischen
Stück- und
Prozentnotierungen. Beim ersten werden die Kurse in Euro pro Stück (
Aktien, Optionsscheine u.s.w.) und beim zweiten in Prozent des Nennwertes (Anleihen, Genussscheine u.s.w.) festgestellt.
Die Ermittlung an sich erfolgt durch den Skontroführer (Unternehmen), der dafür von der Börsengeschäftsführung zugelassen ist. Voraussetzung für eine Preisfeststellung ist das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage, egal ob im Präsenz- oder Computerhandel.
Die Preise lassen sich in
gerechnete (auch; Auktionspreise) und
variable Börsenpreise differenzieren, wobei die gerechneten für umsatzschwächere und die variablen für umsatzstarke Wertpapiere festgestellt werden.