| |
| Börsenpflicht |
| |
|
Unter einer Börsenpflicht versteht man die Verpflichtung der Börsenteilnehmer, ihre Aufträge über eine Börse abzuwickeln und dies dann auch auf der Börsenabrechnung zu vermerken.
Die Wahl der Börse bleibt den Teilnehmern grundsätzlich frei. Doch die rechtlichen Grundlagen im Börsengesetz sind trotzdem einzuhalten.
|
| |
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
|
| |
Stichworte:
Börsenpflicht, Pflicht, Verpflichtung, Börse |
| |
|
|