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Börsensachverständigenkommission (BSK)
 
Die Börsensachverständigenkommission (BSK) besteht bereits seit 1968 und ist eine Initiative der Gruppe Deutsche Börse. Es berät das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die gesamte Bundesregierung in Fragen der Kapitalmarktpolitik und bereitet marktnahe Empfehlungen für die Aufsichtsbehörden vor.
Die Börsensachverständigenkommission besteht aus Vertretern der folgenden Bereiche, die wiederum vom BMF bestellt werden:

- Anlegerschutzverbände
- Kreditinstitute
- Versicherungen
- Investmentgesellschaften
- Börsenabrechnung
- Industrie
- Deutsche Bundesbank
- Wissenschaft
- Länderarbeitskreis Börse

Das Sekretariat der Börsensachverständigenkommission ist bei der Deutsche Börse AG angesiedelt.
 
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Stichworte:
Börsensachverständigenkommission, BSK, Börse, Gremium
 
 
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