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Bonifikation
 
Die Bezeichnung „Bonifikation“ heißt wörtlich übersetzt „Vergütung“. Es ist vor Allem in den Bereichen des Wertpapiergeschäftes und der Einlagen, d.h. des Passivgeschäftes, von Banken gebräuchlich.
Bezüglich des Wertpapiergeschäftes gibt es zwei verschiedene Bedeutungen für Bonifikation:

1) Nachlass auf den Ausgabepreis -> häufig von Direktbanken oder Discountbrokern gewährt

2) Vermittlungsprovision -> wird seitens des Emittenten (ausgebendes Unternehmen) an die Bank für die Unterbringung der Wertpapiere am Markt gezahlt

Im Passivgeschäft, speziell bei Spareinlagen, kann eine Bonifikation aber auch einen zusätzlich gewährten Zinssatz zu dem bereits vereinbarten Zins darstellen. Es wird also eine Sonderkondition gewährt.
 
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Stichworte:
Bonifikation, Vergütung, Vermittlerprovision, Zins, Zinssatz
 
 
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