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Brautgeld
 
Brautgeld ist eine Abgabe seitens des Bräutigams spätestens am Tage der Hochzeit. Entrichtet wird es in der Regel in Bargeld an die Familie der Braut, speziell dem Vater und die Brüder.
Grundsätzlich soll es das Brautgeld als Abgeltung für die entrissene Arbeitskraft dienen. Allerdings gibt es auch andere Bedeutungen. Beispielsweise kann es auch die Zahlung des Meistbietenden bei Zwangsverheiratung einer Frau sein.

Neben der Zahlung in Bargeld kann auch ein treuhänderisch verwaltetes und zinsbringend angelegtes Kapital als Brautgeld dienen. Ziel ist meist die Sicherung des Lebensunterhaltes der Frau bei einer eventuellen Scheidung. Solche Verträge sind auch in Deutschland erlaubt.
 
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