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Brückengeld
 
Das Brückengeld ist eine Gebühr in Form einer Verkehrsabgabe, die für das Überschreiten einer Brücke durch Personen oder Fahrzeuge entrichtet werden muss.
Früher war diese Zahlung in Bargeld weiter verbreitet, ist aber auch heute noch gängig. In der Regel werden die Einnahmen für die Erhaltung des Bauwerkes verwendet und sind eher im unteren Wertbereich angesiedelt, d.h. die Kosten steigen nicht in unermessliche Höhen. Nach der Bezahlung wurde oftmals eine Brückenmarke ausgestellt, die als Quittung für die Geldleistung galt. Sie enthielt meist Angaben über

- die Höhe der Mautgebühr,
- Kennzeichen über den Ort,
- die Einzugsstelle und
- die Form des Verkehrs (Fußgänger, Pferd, Fahrzeug etc.)

Teilweise wird auch eine Zahlung an Arbeitslose im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik laut Sozialgesetzbuch III (SGB) mit Brückengeld bezeichnet.
 
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Stichworte:
Brückengeld, Brückenmarke, Brücke, Überschreiten, Gebüh, Maut
 
 
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