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Bürgschaftserklärung
 
Als Bürgschaftserklärung definiert man die im Bürgschaftsvertrag durch den Bürgen schriftlich abgegebene Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Rechtliche Grundlage für die Bürgschaft bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Eine Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Die Bürgschaftserklärung ist vom Bürgen oder von seinem Vertreter in dessen Namen eigenhändig zu unterzeichnen. Eine Unterschrift des Gläubigers als Vertragspartner hingegen ist für die Rechtsgültigkeit nicht erforderlich. Zudem ist eine Schriftform der Bürgschaftserklärung nicht notwendig, wenn es sich um ein Handelsgeschäft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt.

Zu den üblichen Daten, die in einer Bürgschaftserklärung zu finden sind, gehören:

•    Name und Anschrift des Bürgen
•    Art der Bürgschaft (selbstschuldnerische, gewöhnliche)
•    Name und Anschrift des Gläubigers
•    Name und Naschrift des Schuldners
•    Hinweis zum Verzicht auf Einrede der Vorausklage (bei selbstschuldnerischer Bürgschaft)
•    Höhe der Bürgschaft
u.s.w.
 
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Stichworte:
Bürgschaftserklärung, Bürgschaft, Erklärung, Bürgschaftsvertrag, Bürge
 
 
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