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Bundesamt für Finanzen (BfF)
 
Das Bundesamt für Finanzen, kurz BfF, war eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen und hatte ihren Sitz in Bonn. Mit Wirkung vom 01. Januar 2006 wurde diese Behörde in drei Sektionen aufgeteilt und somit umbenannt:
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)
- Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)


Zu den Aufgaben der Behörde zählten unter Anderem:

- Besteuerung der Inländer mit Auslandseinkünften

- steuerliche Betriebsprüfung von Großunternehmen

- Fachaufsicht des Familienleistungsausgleichs

- Fachaufsicht über Gewährung der Altersvorsorgezulage, der Bezüge-Zahlungen aller Richter, Beamten, Angestellten, Arbeiter und Versorgungsempfänger des Bundes (Ausnahme: Bundeswehr und auswärtiges Amt)

- Abrechnung von Personalnebenkosten für verschiedene Ressorts der Bundesverwaltung

- Kontrolle Zinsabschlaggesetz

- Amtshilfe für in- und ausländische Behörden

- Betrieb des Rechenzentrums der Bundesfinanzverwaltung und der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen
 
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Stichworte:
Bundesamt für Finanzen, BfF, Bundesministerium für Finanzen, Bundesbehörde
 
 
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