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Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)
 
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, kurz BADV, ist eine Bundesoberbehörde und im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Finanzen (BMF) tätig. Gegründet wurde es zum 01. Januar 2006 und seinen Hauptsitz hat es in Bonn.
Das BADV entstand neben zwei weiteren Sektionen aus dem Bundesamt für Finanzen (BfF) und nimmt seitdem einen Teil der ehemaligen Aufgaben wahr. Die vom BfF übernommenen Aufgaben und die Aufgaben des bisherigen Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) werden in diesem Amt gebündelt.

Grundsätzlich kann man die Tätigkeit in zwei Geschäftsbereiche aufteilen: Zentrale Dienste und Regelung der offenen Vermögensfragen.

Zentrale Dienste

Hierbei konzentriert man sich auf die Dienste für Behörden und Institutionen. Zu den Aufgaben zählen:

- Betreuung bei der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen für die Bediensteten
-> Einzelberatung
-> rechtlich fundierte Berechnungen
- > Führung von Rechtsstreitigkeiten

- Dienstleistungen im Bereich der Verwaltungsorganisation und des
Personalmanagements

- zentralisierte Bearbeitung von Personalnebenleistungen

- Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes

Regelung der offenen Vermögensfragen

- Durchführung von Verwaltungsverfahren

- Koordinierungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen

- Herausgabe und Bereitstellung von Informationen,
Dokumentationen, Statistiken

- Abwicklung der Aufgaben des früheren Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR)

- Entschädigungsfonds

- Prüfung der Rechnung und der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Das oberste Organ des Bundesamtes ist der Präsident mit seinem Vizepräsident. Ihnen unterlegen sind viele verschiedene Abteilungen und Referate wie

-> Abteilund A
Organisations-/Personalberatung, Infrastrukturaufgaben, Entschädigungsfonds, Vermögenszuordnung

-> Abteilung Q
Organisation, Personal, Haushalt, Justitiariat, Innenrevision, Kosten- und Leistungsrechnung, Informationstechnik

-> Referat D3
Bezüge-Abrechnung, herkömmliche und Komplettbearbeitung

-> Referat B8
Rückübertragungsverfahren Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg (tlw.)/Berlin (tlw.) nach § 1 Abs. 6 VermG
 
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Stichworte:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, BADV, Bundesoberbehörde, Bundesministerium für Finanzen, BfF
 
 
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