An sämtlichen deutschen Wertpapierbörsen werden Bundesanleihen als
Einmalemission begeben, d.h. sie werden nicht fortlaufend ausgegeben. Für den Bund dienen sie der Beschaffung von Finanzmitteln besonders im langfristigen Bereich, da Bundesanleihen üblicherweise Laufzeiten von mehreren Jahren (in der Regel zehn Jahre) haben. Die Einnahmen sollen das Haushaltsdefizit finanzieren.
Die Emission der Anleihen erfolgt im
Tenderverfahren und an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen lediglich Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemission“. Pro
Kreditinstitut, das üblicherweise als Anleihehändler agiert, beträgt das Mindestauftragsvolumen eine Million Euro. Nach oben hin gibt es keinerlei Begrenzung. Erworben werden können Bundesanleihen allerdings von Jedermann, d.h. die Institute schaffen die Wertpapiere herbei und geben sie an „kleinere“ Interessenten weiter. Gehandelt werden kann börsentäglich an allen verfügbaren Wertpapierbörsen zum aktuellen Kurs, da Bundesanleihen börsennotiert sind.
Die Verzinsung von Bundesanleihen kann sowohl variabel (sogenannte Floater) als auch fest sein. Die Zinszahlung erfolgt jährlich nachträglich für die zurückliegende Zinsperiode. Die Berechnung der Zinserträge erfolgt taggenau (actual/actual). Voraussetzung ist, dass die Zinscoupons rechtzeitig eingereicht werden.
Eine Besonderheit von Bundesanleihen ist die Möglichkeit des
Strippings, d.h. die Zinsscheine können getrennt von der Anleihe an der Börse gehandelt werden. Der Anleiheinhaber muss die Kupons also nicht zwingend einlösen, sondern kann diese auch verkaufen. Zinsscheine, die von der Anleihe getrennt werden, bezeichnet man also Zero Bonds.
Bundesanleihen werden entweder kostenpflichtig in einem Depot bei einer Bank oder kostenfrei direkt bei der Bundeswertpapierverwaltung aufbewahrt.