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Bundesschatzbriefe
 
Als Bundesschatzbriefe bezeichnet man eine Art der Bundeswertpapiere. Sie sind Teil des Sondervermögens des Bundes und stellen daher öffentliche Anleihen (verzinsliche Wertpapiere) dar. Sie werden demzufolge von der Bundesrepublik Deutschland emittiert, wobei eben für diese Abwicklung die Finanzagentur GmbH zuständig ist.
Zwar werden Bundesschatzbriefe nicht an der Börse gehandelt, sind aber als Daueremission in Umlauf. Für den Bund sind sie ein Mittel der Finanzbeschaffung. Charakteristisch sind Laufzeiten von sechs bis sieben Jahren.

Bundesschatzbriefe können in die folgenden zwei Typen untergliedert werden:

Bundesschatzbriefe Typ A
•    Laufzeit von sechs Jahren
•    jährlich nachträgliche Zinszahlung für zurückliegende Zinsperiode

Bundesschatzbriefe Typ B
•    Laufzeit von sieben Jahren
•    Zinsen plus Zinseszinsen bei Fälligkeit/ vorzeitiger Rückgabe dem Nennwert zugerechnet

Die Zinsrechnung bei Bundesschatzbriefen erfolgt auf Basis der taggenauen Zinsrechnung (actual/actual). Jede Anleihe ist mit jährlich steigenden Zinsen ausgestattet. Die Emission wird über einen freihändigen Verkauf abgewickelt. Dabei beträgt die Mindestauftragsgröße 50 Euro beim Kauf über Kreditinstitute und 52 Euro beim Direkterwerb über die Bundeswertpapierverwaltung. Berechtigt zum Erwerb von Bundesschatzbriefen sind alle natürlichen Personen sowie gebietsansässige gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Zudem können diese Anleihen jederzeit an andere Erwerbsberechtigte übertragen werden.

Bezüglich der Laufzeit gibt es eine Sonderregelung. Jeder Inhaber von Bundesschatzbriefen darf ein Jahr nach Laufzeitbeginn Anleihen bis zu einem maximalen Gegenwert von 5.000 Euro innerhalb von 30 Zinstagen verkaufen. Als Laufzeitbeginn gilt der Beginn der Zinsperiode und nicht das Kaufdatum. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Zinstag vor oder nach dem eigentlichen Kaufdatum liegt.

Bundesschatzbriefe können sowohl gebührenpflichtig im eigenen Depot oder kostenlos bei der Bundeswertpapierverwaltung aufbewahrt werden.
 
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Stichworte:
Bundesschatzbriefe, Bundesschatzbrief, Bundesanleihen, Bundeswetrtpapiere, Bund
 
 
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