Die Bundesschuldenverwaltung gehörte zu den deutschen Bundesbehörden und war für die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen aufgenommenen
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Kredite
und übernommenen
- Gewährleistungen,
- Bürgschaften,
- Garantien und
- der zu Gunsten internationaler Finanzinstitutionen eingegangenen Beteiligungsverpflichtungen,
welche dann ins Bundesschuldenbuch eingetragen wurden, zuständig.
Wie es der Name schon sagt, war die Behörde
für die Verwaltung der Schulden und der sonstigen Verbindlichkeiten (Zinszahlungen, Tilgungen etc.) verantwortlich.