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Bundesversicherungsamt (BVA)
 
Das Bundesversicherungsamt, kurz BVA, ist eine Bundesoberbehörde und hat ihren Sitz in Bonn. Es entstand im Jahre 1956 als eines der Nachfolger des Reichsversicherungsamtes. Auf Grund des Grundgesetzes und der damit verbundenen Gewaltenteilung musste die Tätigkeit dieses Amtes aufgeteilt werden. Das BVA übernahm dabei die Verwaltungsaufgaben.
Die gesetzliche Grundlage für das BVA bildet das Bundesversicherungsamtsgesetz (BVA).

Der grundsätzliche Aufbau des BVA ist
- ein Präsident
- ein Vizepräsident
- ein Pressesprecher
- verschiedene Abteilungen und Gremien

Zu den Aufgaben dieser Behörde zählen unter Anderem:

- Aufsicht über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung

- Beratungs- und Genehmigungsbefugnisse gegenüber den Sozialversicherungsträgern

- Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträgern und deren
Pflegekassen

- Durchführung des Risikostrukturausgleichs

- Verwaltung des Ausgleichsfonds

- Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung

- Abrechnung der Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung

- Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (Disease-Management-Programme)

- Mitwirkung bei:
-> Finanzschätzungen in der Rentenversicherung
-> Abwicklung der Bundeszuschüsse
-> Erstattungen des Bundes
-> Regelung der Verhältnisse zur Deutschen Post AG
-> Fragen der Datenverarbeitung

- fungiert als Geschäftsstelle für die Kommission nach dem Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz

- Zahlung des Mutterschaftsgeldes nach § 13 Abs. 2 Mutterschutzgesetz

- Prüfung der Verwendung von Bundesmitteln bei bundesunmittelbaren landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern
 
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Stichworte:
Bundesversicherungsamt, BVA, Bund, Bundesbehörde
 
 
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