Der BWV war für die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen aufgenommenen
Kredite und übernommenen Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien und der zu Gunsten internationaler Finanzinstitutionen eingegangenen Beteiligungsverpflichtungen, welche dann ins Bundesschuldenbuch eingetragen wurden, zuständig. Sie trug Verantwortung für die Verwaltung der Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten wie Zinszahlungen und Tilgungen und vollzog den Direktvertrieb von Bundeswertpapieren. Die Eintragung und Verwaltung von Schuldbuchforderungen in das bei der BWV geführte Bundesschulden sowie die
Überweisung des Kapitals plus die Zinsen bei Fälligkeit waren stets kostenlos.