Grundsätzlich berechtigt ein Call zum Kauf einer bestimmten Menge eines definierten Basiswertes (z.B.
Aktie) innerhalb eines festgesetzten Zeitraums (Optionsfrist) bzw. zu einem festgelegten Zeitpunkt (Optionstermin) zu einem vertraglich vereinbarten Kaufpreis. Für dieses Recht zahlt der Käufer des Calls eine entsprechende Optionsprämie an den jeweiligen Verkäufer.
A) Long Call Der Käufer eines Calls erwartet in der Regel steigende Kurswerte des Basiswertes. Er erwirbt den Call und übt diese Option aus, sofern seine Erwartungen eintreffen. Dann hat er lediglich den vertraglich vereinbarten Preis für den Basiswert zu zahlen und kann diesen direkt am Markt zu einem üblicherweise höheren Kurswert veräußern.
B) Short Call Der Verkäufer eines Calls steht in der entgegengesetzten Position und hat daher auch genau umgekehrte Kursentwicklungserwartungen. So hofft er auf gleich bleibende oder fallende Kurse des Basiswertes, denn er kann diesen bei Ausübung der Option an den Käufer zu einem besseren, vertraglich vereinbarten Preis verkaufen, als er es direkt am Markt könnte. Sein maximaler Gewinn bezieht sich allerdings auf die Optionsprämie.