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Chausseegeld
 
Das Chausseegeld, teilweise auch als Wegegeld bekannt, war eine Art Straßennutzungsgebühr, die durch Fuhrwerke für die Nutzung bestimmter Straßen in Form von Bargeld als Abgabe entrichtete werden musste.
Kassiert wurde es vom Chausseewärter, der die Aufsicht über den jeweiligen Abschnitt hatte. Er saß in einem Einnehmer-Häuschen (Chausseehaus) und regelte den Verkehr durch angebrachte Schlagbäume. Dieses Wegegeld ist somit mit der heutigen Maut vergleichbar.

In der Regel ging das Chausseegeld den Landeskassen zu, die es für die Errichtung neuer Straßen und zur Erhaltung bestehender Verkehrswege nutzten. Da es aber im Laufe der Zeit und mit der Entwicklung der Verkehrswege die Kosten nicht mehr deckte und den Verkehr unnötig aufhielt, wurde das Chausseegeld abgeschafft.
 
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Stichworte:
Chausseegeld, Wegegeld, Maut, Straßennutzungsgebühr, Straßengebühr, Chausseewärter, Chausseehaus
 
 
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