Das Grundprinzip ist folgendes:
Eine Nichtbank, d.h. ein Unternehmen, schließt mit einer Bank einen Vertrag. Dieses Unternehmen hat zum Ziel, eigene Karten auf dem Markt zu etablieren. Die Bank steht dabei als Finanzpartner zur Seite, da nur Kreditinstitute berechtigt sind, Karten auszugeben.
Co-Branding-Karten sind völlig normale Karten, die je nach Ausstattungsmerkmalen überall eingesetzt werden können. Der einzige Unterschied ist, dass die Karte auf den Namen des Unternehmens lautet bzw. dieses das Logo und das Layout der Karte selbst gestaltet.
Die
Gründe für die Ausgabe einer Co-Branding-Karte seitens der Nichtbank sind, ihren Kunden umfangreichen und erweiterten Service anzubieten und die eigene Marke anzupreisen. Kundebindung, -gewinnung und Marktpräsenz sind dabei Hauptpunkte, die ein solches Unternehmen verfolgt.
Für das Kreditinstitut besteht der Vorteil, dass es aus den Gebühren für die Karte, die getätigten Umsätze etc. gewinn ziehen kann. Verluste sind eher weniger möglich. Mit den gewonnen Neukunden können außerdem Folgegeschäfte getätigt und Kundenbeziehungen aufgebaut werden. Allerdings trägt das Institut in der Regel auch das volle Risiko bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
Co-Branding-Karten können beispielsweise als
Kreditkarten oder
Prepaidkarten (Karten auf Guthabenbasis) ausgegeben werden.