Bezogen auf die Finanzwelt wird der Comfort Letter eher als
Patronatserklärung bezeichnet. Hier geben Unternehmen oder Gesellschaften die Erklärung ab, dass eine Tochtergesellschaft, die Kredite aufnimmt, auch tatsächlich den
Kreditverpflichtungen nachkommt. Dabei kann es vorkommen, dass der Comfort Letter in seiner Wirkungsweise der selbstschuldnerischen Bürgschaft ähnelt und somit rechtlich bindend wird.
Des Weiteren findet man eine solche Erklärung auch bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Rahmen der Jahresabschluss- und Quartalsprüfungen die Informationen des Unternehmens bestätigen und somit beispielsweise die Angaben in einem Verkaufsprospekt bei börsennotierten Unternehmen für wahrheitsgetreu erklären.