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Compliance
 
Unter Compliance versteht man in der Finanzwelt grundsätzlich „das Handeln im Einklang mit dem geltenden Recht“, d.h. das Einhalten bestimmter Wohlverhaltensregeln und –richtlinien seitens der Unternehmen bzw. Kreditinstitute und deren Mitarbeiter. Es beschreibt also ein Organisationskonzept eines Unternehmens.
Das Hauptziel dabei ist, die Anleger zu schützen und Interessenkonflikte zu vermeiden, die auf Grund fehlender oder falscher Informationen entstehen können. Dadurch sollen auch Insidergeschäfte verhindert werden können. Aber auch der Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens selbst wird bei Compliance in den Vordergrund gestellt.

Umgesetzt wird dieses Konzept durch eine Compliance-Organisation und Mitarbeiter-Leitsätze innerhalb eines Betriebes. Auch interne Kontrollverfahren müssen geschaffen werden, um Verstößen entgegen zu wirken.

Abschottung und Kontrolle sind dabei die zwei wichtigsten Kriterien. Der Informationsfluss zwischen den unterschiedlichen Abteilungen bzw. Geschäftsbereichen muss abgeriegelt (Chinese Wall) und durch eine unmittelbar dem Vorstand unterstellte Compliance-Überwachungsstelle kontrolliert werden (Compliance-Officer).

Durch Compliance können die Unternehmen unter Anderem die folgenden Vorteile ziehen:

- Kostenvermeidung durch Verhinderung unnötiger Schäden
- kein Imageschaden
- keine Strafzahlungen etc.
 
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Stichworte:
Compliance, Compliance-Organisation, Mitarbeiterleitsätze, Organisation, Grundsatz
 
 
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