COREP ist eine
Arbeitsgruppe des Ausschusses für Bankenaufsicht, um die sehr stark voneinander abweichenden Solvenz-Meldeanforderungen für Banken zu harmonisieren. Sie erarbeitete Vorschläge hinsichtlich der Standardisierung und Vereinheitlichung der Meldeformulare und achtete gleichzeitig darauf, dass auf nationaler Ebene, d.h. jedes einzelne Land, die Inhalte selbst formulieren werden können.
Das COREP-Rahmenwerk hierzu wurde schließlich im Januar 2006 veröffentlicht. Es sieht ein zweistufiges System des Meldewesens vor:
1. Kerninformationen
-> international (EU-Ebene) gültig
-> Mindestangaben für die Berechnung der Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen
2. Detailinformationen
-> national gültig
-> können von jedem Land selbst formuliert werden
Die Arbeit des COREP basiert somit sowohl auf Pillar I als auch auf Basel II und die erforderlichen Anpassungen bezüglich der Eigenmittelausstattung, der Steuerung der
Kreditrisiken, operationellen Risiken und Marktrisiken wurden berücksichtigt.