Damit ist also gemeint, dass
Kreditinstitute als Darlehensgeber allgemein nach deutschem Recht dazu berechtigt sind, ihre Darlehensforderungen gegenüber Schuldnern an Dritte zu verkaufen.
Dies können sie beispielsweise in Form von
- Asset Backed Securities (ABS) oder
- Collateralized Debt Obligation (CDO)
etc. tun. Dadurch machen sie Forderungen handelbar und können die Risiken üblicherweise gegen Zahlung einer Entschädigungsprämie abgeben.
Der Verkauf kann aber auch direkt durch Factoring durchgeführt werden, d.h. sie werden nicht verbrieft sondern als reale Forderung verkauft.