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Deckungsgeschäft
 
Deckungsgeschäfte finden vor allem im Börsengeschäft Anwendung. Hierbei handelt es sich um ein nachträgliches Geschäft zur Deckung eines vorher abgeschlossenen Kontraktes.
Beispielsweise bei der Spekulation auf Kursdifferenzen werden Deckungsgeschäfte oft gebraucht, denn in der Regel bieten die Spekulanten Waren oder Wertpapiere bereits an und beschaffen sie erst, wenn der Verkauf abgeschlossen ist.

Des Weiteren nutzt man Deckungsgeschäfte zur Sicherung vertraglich vereinbarter Terminverpflichtungen.
 
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