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Deckungsstock
 
Der Deckungsstock war die frühere Bezeichnung für das heute gültige Sicherungsvermögen bei Versicherungsgesellschaften und erfüllt seine Funktion als Absicherungsinstrument bis Dezember 2003.
Als Deckungsstock bezeichnet man in der Bilanz eines Versicherungsunternehmens den Teil, der zur Deckung der unmittelbaren Ansprüche der Versicherungsnehmer galt. Es war eine Art gesetzlich vorgeschrieben Rückstellung für zukünftig fällig werdende Versicherungsleistungen und wurde getrennt von den anderen Vermögen verwaltet.

Als Deckungsstock konnten auch bestimmte Vermögenswerte verwendet werden, die durch das damalige Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen als deckungsstockfähig erklärt wurden. Herunter zählten unter Anderem:
- Immobilien
- Anleihen öffentlicher Emittenten
- Bankguthaben
etc.
 
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Stichworte:
Deckungsstock, Sicherungsvermögen, deckungsstockfähig
 
 
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