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Defizitquote
 
Die Defizitquote ist ein Kriterium zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin eines Landes und gilt als Konvergenzkriterium für die Aufnahme in die europäische Währungsunion.
Formuliert wurde es erstmals im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), und durch den Maastrichter Vertrag. Demnach bezeichnet die Defizitquote das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt.

Die Quote wird laufend von der Europäischen Kommission überwacht und nach folgenden Kriterien bewertet (Art. 104 EG-Vertrag):

„(…)
a) ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt einen bestimmten Referenzwert überschreitet, es sei denn, dass
- entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat
- oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts bleibt,

b) ob das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt einen bestimmten Referenzwert überschreitet, es sei denn, dass das Verhältnis hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert.
(…)“
 
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Stichworte:
Defizitquote, Haushaltsdisziplin, Defizit, Konvergenzkriterien, EG-Vertrag, Maastrichter Vertrag
 
 
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