Dieses Gesetz findet für die folgenden Wertpapierarten Gültigkeit:
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Aktien
- Kuxe
- Zwischenscheine
- Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine
- auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen
- andere Wertpapiere, wenn diese vertretbar sind (Ausnahme = Banknoten und Papiergeld)
Es dient als Rechtsgrundlage
für offene Depots, da dieses – im Gegensatz zu geschlossenen Depots – laut dem
Kreditwesengesetz (KWG) als Bankgeschäft gilt.
Hauptaugenmerk legt das Depotgesetz auf die Verwahrung von Wertpapieren, die Einkaufskommission, Bestimmungen beim Insolvenzverfahren und spezielle Strafbestimmungen.