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Depotgesetz
 
Das Depotgesetz (DepotG) ist das Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren und in der Fassung vom 04. Februar 1932 mit zwischenzeitlichen gesetzlichen Veränderungen noch heute gültig.
Dieses Gesetz findet für die folgenden Wertpapierarten Gültigkeit:
- Aktien
- Kuxe
- Zwischenscheine
- Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine
- auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen
- andere Wertpapiere, wenn diese vertretbar sind (Ausnahme = Banknoten und Papiergeld)

Es dient als Rechtsgrundlage für offene Depots, da dieses – im Gegensatz zu geschlossenen Depots – laut dem Kreditwesengesetz (KWG) als Bankgeschäft gilt.

Hauptaugenmerk legt das Depotgesetz auf die Verwahrung von Wertpapieren, die Einkaufskommission, Bestimmungen beim Insolvenzverfahren und spezielle Strafbestimmungen.
 
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Stichworte:
Depotgesetz, Depot, Gesetz, DepotG
 
 
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