Eine Depotstelle kann sowohl gegen eine Gebühr (entgeltlich) als auch kostenfrei (unentgeltlich) in Anspruch genommen werden. Ob und in welcher Höhe eine Gebühr erhoben wird, entscheidet die Depotstelle.
Die rechtliche Grundlage für das Finanzwesen ist das
Depotgesetz (DepotG), wobei auch hier von Verwahrstelle und nicht von Depotstelle gesprochen wird. Demnach sind Verwahrstellen
„(…) Einrichtungen, die bestimmte Wertpapiere verwahren. (…)“.
Auch Einrichtungen, die
Aktien elektronisch verwalten und statistisch erfassen, gelten hierbei als Depotstelle. Es wird von jedem Kunden eine elektronische Kartei angelegt, in der die wichtigsten Daten wie Art der Wertpapiere und Höhe des Betrages etc. enthalten sind.