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Devisengeschäft
 
Das Devisengeschäft, auch Devisenhandel genannt, gehört zu den Auslandsgeschäften von Kreditinstituten und beschreibt allgemein den Tausch von zwei verschiedenen Währungen. Grundvoraussetzung hierfür ist die unbeschränkte Umtauschbarkeit (Konvertibilität) einer Währung in eine fremde.
Grundsätzlich unterschiedet man bei Devisengeschäften aus der Sicht der Banken die Kundengeschäfte und die Eigengeschäfte. Beim Ersten handelt die Bank im Auftrag und für Rechnung des Kunden (z.B. An- oder Verkauf von Devisen, Kurssicherungsgeschäfte, Fremdwährungsgeldanlagen etc.). Die Eigengeschäfte hingegen erfolgen auf Eigeninitiative und für eigene Rechnung der Banken (z.B. Kurssicherungsgeschäfte, Fremdwährungsanlagen etc.).

Bei beiden Bereichen hat man aber die Möglichkeit, sowohl Devisenkassa- als auch Devisentermingeschäfte auszuführen.

Grundsätzlich kennzeichnet sich das Devisengeschäft durch die folgenden Faktoren:

- Handel aller Fremdwährungen
- weltweiter Handel
- Geschäftsabschluss nur dann, wenn beide Partner sich kennen

Die rechtlichen Grundlagen hierfür erbringt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Demnach muss unter Anderem Folgendes sichergestellt werden:

- funktionale Trennung von Handel, Abwicklung und Buchung
- schriftliche Dokumentation des Devisengeschäftes
- Erfassung im Rechnungswesen
- tägliche Meldung an die Geschäftsleitung
 
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Stichworte:
Devisengeschäft, Devisen, Devisenhandel
 
 
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