Bankseitiger Devisenhandel
1. EigenhandelDas Institut handelt im eigenen Auftrag und für eigene Rechnung. Zu den Geschäften zählen beispielsweise:
• Kurssicherungsgeschäfte (Hedging)
• Fremdwährungsgeldanlagen
u.s.w.
2. KundenhandelDas Institut handelt im Auftrag und für Rechnung des Kunden. Zu den Geschäften zählen beispielsweise:
• An- oder Verkauf von Devisen
• Kurssicherungsgeschäfte (Hedging)
• Fremdwährungsgeldanlagen
u.s.w.
Devisengeschäfte
Beim Devisenhandel gibt es 4 Grundgeschäfte: Devisenkassa-, Devisentermin-, Devisenoptions- und Devisenswapgeschäft. Für alle Devisengeschäfte gilt, dass immer nur zwei Währungen gegeneinander getauscht werden können.
a) Devisenkassageschäft (Spotgeschäft)Das Geschäft zwischen den Kontraktpartnern ist innerhalb von 2 Bankarbeitstagen abzuwickeln. Der Devisenverkäufer liefert die geforderte Währung auf das
Konto des Devisenkäufers, der den vereinbarten Gegenwert zu leisten hat.
b) DevisentermingeschäfteDie Zeit zwischen dem Tag des Geschäftsabschlusses und dem Erfüllungstag kann mehrere Tage, Wochen oder Monate betragen. Die Geschäftspartner vereinbaren Bedingungen für das Devisengeschäft, die zum Fälligkeitstag beiderseitig verpflichtend zu erfüllen sind.
c) DevisenoptionsgeschäftEin Investor erwirbt eine Option (ein Recht) auf den Kauf oder Verkauf von Devisen zu einem bestimmten Zeitpunkt und Devisenkurs. Hierfür wird eine Optionsprämie fällig. Anders als beim Kassa- oder Termingeschäft ist der Optionsinhaber hier nicht zur Ausübung seines Rechts verpflichtet. Er kann seine Option verfallen lassen und somit das Devisengeschäft nicht durchführen.
d) DevisenswapgeschäftBei diesem Geschäft vereinbaren zwei Kontraktpartner die Kombination eines Kassa- und Termingeschäfts. Demnach sind folgende Swapvarianten möglich:
• Kauf von Termindevisen und gleichzeitig Verkauf von Kassadevisen
• Verkauf von Termindevisen und gleichzeitig Kauf von Kassadevisen