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Devisenschuld-Bezahlung
 
Mit Devisenschuld-Bezahlung bzw. Fremdwährungsschuld-Bezahlung ist gemeint, dass eine auf fremde Währung lautende Verbindlichkeit (z.B. Darlehen etc.), die im Inland abzuzahlen ist, auch in inländischer Währung getilgt werden kann, sofern Nichts anderes vereinbart wurde.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Demnach ist bezüglich der Umrechnung Folgendes geregelt:

„Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist.“
 
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Stichworte:
Devisenschuld-Bezahlung, Fremdwährungsschuld, tilgen, Tilgung, Rückzahlung, Devisen
 
 
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