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Dienstunfähigkeitsversicherung
 
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Versicherung für Beamte, um deren frühzeitigen Austritt aus dem Arbeitsleben finanziell abzusichern, wenn dieser in Folge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd (dienst-) unfähig ist und nach amtsärztlichem bzw. ärztlichem Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt.
Die gesetzliche Grundlage für eine genaue Definition der Dienstunfähigkeit ist das Bundesbeamtengesetz (BBG).

Abschließen können eine Dienstunfähigkeitsversicherung in der Regel nur Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings muss man beachten, dass Personen, die schwerwiegende Vorerkrankungen wie einen akuten Bandscheibenvorfall aufweisen, Schwierigkeiten haben dürften, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Für alle Personen, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, lohnt sich eine solche Versicherung ebenfalls nicht mehr.

Wählt man den Weg dieser Absicherung, ist es wichtig, auf die Dienstunfähigkeitsklauseln im Vertrag zu schauen, denn man unterscheidet grundsätzlich drei Varianten: echte, unvollständige und unechte Dienstunfähigkeitsklausel.

Echte Klausel
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Unvollständige Klausel
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“

Durch das Fehlen eines Textausschnittes beschränkt sich der volle Schutz auf Beamte auf Lebenszeit.

Unechte Klausel
„(1)Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(2)Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1.“

Das Angebot an echten Dienstunfähigkeitsversicherungen ist allerdings sehr begrenzt. Nur wenige (knapp 10) Versicherungsgesellschaften haben diese Versicherungsform in ihrem Sortiment. Deshalb empfiehlt sich: Auch das Kleingedruckte ganz genau lesen!
 
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Stichworte:
Dienstunfähigkeitsversicherung, Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
 
 
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