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Dispo
 
Ein Dispo bzw. Dispositionskredit ist ein Kontokorrentkredit an Privatkunden mit dem Recht des Kreditnehmers, sein Konto bis zur vereinbarten Linie zu überziehen.
Bei einem Dispositionskreditvertrag sind weder Antragsformulare notwendig, noch müssen zusätzliche Sicherheiten (Blankokredit) eingereicht bzw. nachgewiesen werden. Voraussetzung ist nur ein regelmäßiger Geldeingang in Form von z.B. Lohn, Gehalt oder Rente. Die Höhe des Überziehungsrahmens richtet sich in der Regel nach den Eingängen der letzten drei Monate, d.h. als Dispolinie kann maximal des Dreifache des monatlichen Einkommens auf dem Kontokorrentkonto eingerichtet werden. Das Kreditinstitut verpflichtet sich, bis zum festgesetzten Rahmen Zahlung aus dem Girokonto zu leisten.

Rein theoretisch gehört ein Dispositionskredit zu den kurzfristigen Krediten. Da er aber meist „bis auf Weiteres“ vergeben wird, geht er in der Praxis schnell ins Mittel- bis Langfristige über. Das ist vor allem für den Kreditnehmer sehr vorteilhaft, da dieser den Dispo entsprechend seinen Wünschen und Bedürfnissen in Anspruch nehmen kann. Allerdings sind mit einem Kredit auch verschiedene Kosten verbunden. Beim Dispo werden Zinsen zu einem variablen Zinssatz auf den in Anspruch genommenen Betrag für den jeweiligen Zeitraum berechnet, d.h. man zahlt nur für das, was man auch nutzt. Erfolgt während der Abrechnungsperiode kein Ausgleich, dann werden die Zinsen in der nächsten wieder mit kapitalisiert. Weitere Kosten dürfen bei einem Dispositionskredit nicht entstehen.

Die Rückzahlung erfolgt individuell. Je nach Vereinbarung wird er entweder bei Fälligkeit vom Girokonto gelöscht, in monatlichen Beträgen getilgt (wird jeden Monat um einen vereinbarten Betrag weniger) oder einfach unbefristet vergeben. Auf jeden Fall erfolgt durch jeglichen Eingang auf dem Girokonto der Ausgleich bzw. Rückführung des Sollsaldos.
 
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Stichworte:
Dispo, Dispositionskredit, Kontokorrentkredit, Kredit, Überziehungskredit, Konto, Girokonto
 
 
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