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Dividende
 
Der Begriff „Dividende“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie „das zu Verteilende“. Hierunter versteht man den Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an die Aktionäre bzw. Anteilseigner ausschüttet.
Die Höhe der Dividende und der Auszahlungszeitpunkt werden vom Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen und durch die Hauptversammlung (HV) beschlossen. In Deutschland wird sie üblicherweise einmal pro Jahr ausgeschüttet.

Allerdings kann auf eine solche Ausschüttung auch mit einer entsprechenden Begründung verzichtet (z.B. große Investition geplant) bzw. durch Sachdividenden ersetzt werden. Mögliche Formen für Sachdividenden können sein:

- Zusatzaktien (= Stockdividende)
- Emission fremder Aktien
- Emission von Optionsscheinen
etc.

Die Höhe der Dividende, die ein Aktionär erhält, richtet sich nach den Anteilen, die er im Besitz hat.

Dividendenzahlungen (Bardividenden) inländischer Aktiengesellschaften werden dem Aktionär abzüglich 20 % Kapitalertragssteuer (KESt) und 5,5 % Solidaritätszuschlag (SolZ) gutgeschrieben, sofern kein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorliegt.

Beispiel
Bardividende = 80,00 €
KESt (20 %) = 16,00 € (80,00 € * 20 %)
SolZ (5,5 % auf KESt) = 0,88 € (16,00 € * 5,5 %)
Gutschrift = 63,12 € (80,00 € - 16,00 € - 0,88 €)

Da Dividenden zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören, unterliegen sie auch der Einkommenssteuer und müssen in der Steuererklärung mit angegeben werden. Allerdings gilt hier eine Besonderheit. Bei der Einkommenssteuer gilt für Dividendeneinnahmen das Halbeinkünfteverfahren, d.h. nur die Hälfte der Bardividende wird steuerlich angerechnet. Dabei bleiben bereits gezahlte KESt und SolZ vorerst unberücksichtigt.

Beispiel (persönlicher Steuersatz = 26 %)
Bardividende = 80,00 €
50 % einkommenssteuerpflichtig = 40,00 €
Einkommenssteuer (26 %) = 10,40 € (40,00 € * 26 %)
SolZ (5,5 % auf EKSt) = 0,57 € (10,40 € * 5,5 %)
Steuerschuld = 10,97 € (10,40 € + 0,57 €)

Nun hat der Aktionär aber bei Gutschrift der Dividende bereits eine Steuervorauszahlung von 16,88 € geleistet. Diese Vorauszahlung wird bei der Einkommenssteuer nun mit berücksichtigt.

Beispiel
Steuerschuld = 10,97 €
Voraussteuer = 16,88 €
Steuererstattung = 5,91 €

Demnach hat der Anleger eigentlich eine Dividende von 69,03 € (63,12 € + 5,91 €) erhalten. Dieser Betrag ist die Dividende nach Steuern.
 
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Stichworte:
Dividende, Gewinn, Dividendenrendite, Stockdividende
 
 
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