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Domizil-Verschleierung
 
Unter einer Domizil-Verschleierung versteht man das geschickte Verstecken des juristischen Sitzes (Ort, dessen Rechtslage für das Geschäft gilt) eines Unternehmens in den Vertragsbedingungen, ohne diese Angabe gänzlich weg zu lassen.
Vor allem im Schriftverkehr von Kreditinstituten, bei denen unseriöse Beratungen getätigt werden, wird das Domizil in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. den jeweiligen Vertragsbedingungen gern verschleiert, d.h. man findet relativ deutlich die heimische Anschrift, muss allerdings nach dem juristischen Sitz regelrecht suchen.
 
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Stichworte:
Domizil-Verschleierung, verschleiern, juristischer Sitz
 
 
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