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Domizil
 
Der Begriff „Domizil“ kommt aus dem Lateinischen und bezeichnet zum Einen den Wohnsitz einer Person und zum Anderen den Zahlungsort im Bereich des Finanzwesens.
Die zweite Definition hat dabei größere Bedeutung, da vom Domizil (Sitz des Kreditinstitutes, der Kapitalanlagegesellschaft etc.) viele Dinge – speziell die Rechtslage – abhängen. So ist beispielsweise die steuerliche Behandlung von Erträgen zu betrachten etc. Das Domizil beschreibt hierbei also den jurstischen Sitz des Unternehmens.
 
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Stichworte:
Domizil, Wohnsitz, Sitz
 
 
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