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Drittverzugsklausel
 
Die Drittverzugsklausel, auch wechselseitige Ausfallklausel genannt, ist in ihrer Aussage ähnlich der Vorfälligkeitsklausel und bezieht sich auf die Fälligstellung von Krediten seitens des Darlehensgebers (Bank) Allerdings werden in einem solchen Fall auch die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten einbezogen.

Demnach besagt die Drittverzugsklausel, dass die Bank berechtigt ist, dem Kreditnehmer das Darlehen frühzeitig fällig zu stellen und zu kündigen, sofern dieser mit Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wie andere Banken oder auch das Finanzamt in Verzug gerät.
 
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Stichworte:
Drittverzugsklausel, Ausfallklausel, Kredit, Fälligstellung
 
 
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