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Due Diligence
 
Die Bezeichnung „Due Diligence“ kann mit „gebührende Sorgfalt“ oder „detaillierte Untersuchung“ übersetzt werden und beschreibt eine genaue und sorgfältige Unternehmensanalyse gekoppelt mit der Prüfung und Bewertung des Zielobjektes vor einer eventuellen Übernahme dessen. Speziell wenn Börseneinführungen geplant sind, kommt die Due Diligence zu tragen.
Das grundlegende Ziel einer solchen Analyse ist die Abwägung von Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmensübernahme. Der Käufer möchte sich Informationen beschaffen und den Wert des Objektes genau bestimmen. Dadurch sichert er sich stark ab und kann bei einer eventuellen Fehlentscheidung zur Rechenschaft gezogen werden.

Beispiele möglicher Due Diligence – Varianten:

1. wirtschaftliche Due Diligence: Prüfung der Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens
2. juristische Due Diligence: Analyse aller Rechtsgeschäfte
3. finanzielle Due Diligence: Untersuchung der Wettbewerbssituation, Vergangenheitswerte etc.
4. steuerliche Due Diligence: Prüfung aller steuerlichen Aspekte
5. Market Due Diligence: Analyse der Marktlage und Beschaffung externer Informationen
6. technische Due Diligence: Untersuchung der technischen Ausstattung sowie aller Patente etc.
7. umweltbezogene Due Diligence: Prüfung und Bewertung von Umweltrisiken
8. Human Resources Due Diligence: Ermittlung von Personalkosten und andere Aufwendungen
9. kulturelle Due Diligence: Prüfung gesellschaftlicher Aspekte wie Sitten, Bräuche, Mitarbeiterverständnis etc.

Due Diligence bietet grundlegende Entscheidungshilfen und sollte mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. In der Regel werden dazu fachkundige Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. herangezogen, die unter Anderem an Hand einer bestimmten Liste alle möglichen Fragepunkte abarbeiten, analysieren, bewerten und aufbereiten.
 
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Stichworte:
Due Diligence, Unternehmensanalyse
 
 
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