Die rechtliche Grundlage bildet dabei vor Allem das
Kreditwesengesetz (KWG)<7em>, da hier die organisatorischen Pflichten inklusive der IT-Sicherheit geregelt sind. Speziell auf entsprechende Notfallsysteme wird hier hingewiesen.
In den meisten Banken sind spezielle EDV-Abteilungen für die Aufrechterhaltung der EDV-Systeme zuständig. Zu deren Aufgaben gehören vor Allem:
- Wartung
- Reparatur
- Anwenderunterstützung (Support)
- Einrichtung
etc.