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Effektengiroverkehr
 
Der Effektengiroverkehr dient der Übertragung von Wertpapieren mit Hilfe der Vermittlung durch eine Wertpapiersammelbank. Hierbei erfolgt die buchmäßige Lieferung von Anteilsrechten am Sammelbestand, d.h. es werden keine Urkunden oder Ähnliches übergeben sondern die Bestände von Konto zu Konto verbucht.
Die Voraussetzung für den Effektengiroverkehr ist also die Girosammelverwahrung. Heutzutage gibt es kaum noch effektive Stücke (Ausdruck einer Urkunde und Übergabe an den Anleger zur eigenen Aufbewahrung und Verwaltung), sodass die Girosammelverwahrung zur Hauptverwahrart geworden ist. Hierbei werden die Rechte des Anlegers (Wertpapiere) in einem Sammelbestand von der Clearstream Banking AG (Wertpapiersammelbank) treuhänderisch verwaltet.

Der Ablauf beim Effektengiroverkehr ist relativ simpel. Nachdem der Auftrag zur Übertragung der Wertpapiere vorerst bei der jeweiligen Bank eingegangen ist, belastet sie das Depot des Auftraggebers und leitet den Auftrag weiter an die Wertpapiersammelbank. Diese belastet das Sammeldepotkonto der Bank und schreibt den Nennbetrag bzw. die Stückzahl der Papiere auf dem Sammeldepotkonto der anderen Bank gut. Die empfangende Bank schreibt in Folge dessen den Betrag oder die Stückzahl auf dem Depotkonto des Empfängerkunden gut.

 
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Stichworte:
Effektengiroverkehr, Girosammelverwahrung, Umbuchung, Übertragung, Wertpapiere
 
 
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